
Wichtiges zur Blutspende – 2023
Abschaffung der Diskriminierung von Homosexuellen: die wundervolle Regierungs-Ampel hat ein neues Gesetz erlassen. Stolz wird verkündet, dass nun endlich die Diskriminierung für Homosexuelle im Rahmen der Blutspende abgeschafft worden sei.
Abschaffung der Altersgrenze für Spender: zusätzlich wird auch die bisherige Altershöchstgrenze für Blutspender abgeschafft. Jetzt darf ein Arzt die „individuelle Spendentauglichkeit“ beurteilen und bescheinigen.
Seit Oktober 2017 galt die Regelung, homosexuelle Männer dürfen mindestens 12 Monate keinen gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, um Blut spenden zu können. Davor waren Homosexuelle generell von einer Blutspende ausgeschlossen.
Zwischen 2021 bis 2023 galt, dass homosexuelle Männer vier (4) Monate keinen (male sex male⎢msm) haben durften. Konkret hier das, Männer dürfen jeweils vier Monate kein Blut spenden, wenn sie mit „einem neuen“ oder „mehr als einem“ Sexualpartner Sex hatten. Ansonsten waren sie von einer Blutspende ausgeschlossen (DRK Info; PEI-Hämotherapierichtlinie, Blutspende bei Personen mit sexuellem Risikoverhalten).
Geschlechtsneutrale Blutspende
Künftig wird sexuelle Orientierung beim Blutspenden geschlechtsneutral eingeordnet (Tagesschau 16.3.2023). Bereits im Januar hatte der Gesundheitsminister Lauterbach, dass diese Einschränkung „vier Monate kein Sex von Männern mit Männern“ aufgehoben werden soll. Die Tagesschau titelte am 10. Januar 2023 – „Schwule sollen leichter Blut spenden dürfen“.
Schwule?! Auch hier eine kleine Aufklärung. Das Wort war über viele Jahrhunderte negativ, abwertend besetzt. Heute gilt, „schwul” ist eine positive Selbst- und neutrale Fremdbezeichnung (Glossar: Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Aber das nur nebenbei.
Zum 1. April 2023 soll die Gesetzesänderung in Kraft treten und die Bundesärztekammer verpflichten, danach innerhalb von vier Monaten, im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, die Blutspende-Richtlinien anzupassen.
Der genaue Gesetzestext ist noch nicht gegeben, lediglich mit der Drucksache 20/6014, Seite 19-21, mit den Beschlüssen des 14. Ausschusses die Änderung des Transfusionsgesetzes als Entwurf am 15. März 2023 verabschiedet. So heißt es darin:
„Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen. Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Per- son oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.
Die Bundesärztekammer hat bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des fünften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] abweichend von Absatz 1 Satz 2 eine Neubewertung der Risiken, die zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung führen, vorzunehmen, soweit sie auf Grund der Änderung dieses Gesetzes durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle] erforderlich ist und die Feststellungen der Höchstaltersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender aufzuheben unter Verweis auf eine individuelle Feststellung der Spendetauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung.“
Man darf gespannt sein, was daraus rational verbindlich vorgegeben werden soll. Bisher gilt das Beratungsergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG“, des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ mit Stand vom 26.5.2021 (Download für Text der Richtlinien).
Ach wäre bei der Ampel doch einmal das Licht angegangen!
Nie ging es um sexuelle Orientierung bei der Blutspende. Vorrangig ging es um die Vermeidung von übertragbaren, schweren oder potentiell chronischen, gar tödlichen Erkrankungen.
Denn, so im Artikel 2 des GG definiert:
„Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen.
Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.“ Bundeszentrale für politische Bildung
Der Staat darf nicht vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder Willkür die Gesundheit des Bürgers zerstören oder durch Fahrlässigkeit bekannten Gefahren aussetzen!
Darum ein wenig Geschichte von übertragbarer Erkrankungen in Bezug auf Transfusionen.
Bekanntermaßen war bis weit in die 90er Jahre historisch belegt, dass HIV und auch Virus-Hepatitiden vorrangig durch Homosexuelle übertragen werden.
Ich kann mich noch gut erinnern, auf einer hochspezialisierten Infektionsklinik – Berlin, Prenzlauer Berg (CA Dr. Baumgarten, OA Dr. Fengler) Anfang der 70er Jahre gearbeitet zu haben. Eine Station war komplett mit Hepatitis erkrankten Homosexuellen belegt.
Erst 1983 wurde das HIV Virus (Human Immunodeficiency Virus) entdeckt. Luc Montagnier erhielt zusammen mit Françoise Barré-Sinoussi dafür 2008 den Nobelpreis.
Nahezu alle kennen den 1993 erschienen Film „Philadelphia“ mit Tom Hank und Denzil Washington. AIDS (Acquired Immunodeficiency Syndrome) war bis dato eine ausschließlich auf Homosexualität verweisende Erkrankung. Man sprach sogar von „Gay Related Immune Deficiency“ bzw. „Gay People’s Immune Deficiency Syndrome“. In den 80er Jahren kamen die ersten Hinweise, dass diese Immunschwäche auch bei Blutern, Empfängern von Bluttransfusionen und heterosexuellen Drogenabhängigen nachweisbar ist (Primärveröffentlichung 1983 Lancet). Mehr dazu unter https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/AIDS.
Undine diesem Lexikon, wie wundersam, steht auch aktuell immer noch, dass die erklärten Ziele, HIV und AIDS einzudämmen, nicht erreicht worden sind! Die UNO hat daher beschlossen, das Ende von AIDS, Tuberkulose und Malaria („The Global Goals for Sustainable Development“- 2015) verbindlich für 2030 durchzusetzen. Jetzt wird auch verständlich, warum diese Regierungsampel, ein Gemisch von Ungebildeten-Eingebildeten, ein Gesetz erlässt, dass vor Fragwürdigkeiten nur so strotzt. In 7 Jahren diese Krankheiten ausrotten, ist angesichts der Fakten als Joke anzusehen.
Fakten – 2023
Noch bis 2014 wird vom RKI belegt, dass in der Relation homosexuell zu heterosexuell das AIDS-Risiko 3fach höher ist als bei Heterosexuellen (siehe). Aktuell hingegen findet man sehr widersprüchliche Erhebungen für AIDS und HIV:
„Fast identische Fallzahlen bei Homo und-Hetero. Dabei übertragen vor allem Mütter auf Ihre Neugeborenen die Immunschwäche“ (HIV-Statistik, UK, 2020)
„In ganz Europa steigen die Infektionszahlen mit HIV, besonders bei homosexuellen Personen“ – CORDIS, EU, 2020.
„Schwule und bisexuelle Männer machen noch immer über 60 Prozent der Neuinfektionen aus“ – queer.de, 2020.
Global hatten 2021 schätzungsweise 38,4 Millionen Menschen HIV, davon ca. 1,7 Millionen Kinder (siehe). Zusätzlich sind einzelne Länderprofile unter diesem Link der WHO abrufbar. Obwohl Deutschland zu den Hauptsponsoren der WHO zählt, ist das Land nicht gelistet. Die Abbildung der WHO belegt, dass die Häufigkeit von HIV nicht abnimmt sondern, seit 2010 kontinuierlich ansteigt. Das ist auch in OurWorldInData oder bei Statista belegbar.
Daher noch einmal, es geht nicht um homosexuelle Männer, sondern um das sexuelle Verhalten, wodurch übertragbare, chronische, schwere, tödliche Erkrankungen das Bäumchen wechseln können. Und, das geht bei allen Formen des Austausches von Körperflüssigkeiten, egal welches Geschlecht mit wem sich amüsiert.
HIV (AIDS) ist nur ein Problem. Die Syphilis nimmt rasant zu (siehe). Übrigens, eine kleine Anekdote: einer der Klassiker des Kommunismus, Wladimir Iljitsch Lenin, litt an Syphilis so sagt man und sei auch daran verstorben. Mir war das seit 1975 bekannt, da eine Kollegin aus der Pathologie mir von dem Sektionsprotokoll und dem Auffinden der Spirochäten in Lenins Gehirn sowie der Einnahme von Salvarsan zu berichten wußte. Es ist heute noch immer Gegenstand kontroverser journalistischer Berichtserstattung – Syphillis oder seltene familiäre-bedingte Arteriosklerose (NYT 2004 vs. Guardian 2012 vs. Lenin’s Stroke 2021).
Die Hepatitiden haben sich im Jahr 2022 nahezu verdoppelt (siehe). Die infektiösen Lebererkrankungen nehmen bei Kindern rasant zu, sogar mit tödlichem Ausgang (siehe).
Es reicht mit den negativen Beispielen. Es verdeutlicht jedoch, dass die Politik der Ampel von Scheinheiligkeit und Unwissen mit phrasendreschendem Palavern verbunden ist. Das ist keine Politik für den Bürger und auch kein Einhalten der per GG verpflichtenden gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Kern des Problems bei Transfusionen
Exzessive sexuelle Laufwerke sind Gefahrenpotentiale!
Dafür gibt es auch eine Krankheitsbezeichnung. Vornehm Promiskuität, sexuelle Freizügigkeit, in den niederen Chargen einfach mit „Swingerclub“, in den höheren Chargen mit „Bunga-Bunga-Partys“ kurz und bündig umschrieben.
Die Promiskuität hat sogar eine eigenständige Diagnosenummer im Katalog der Internationalen Klassifikation der Diagnosen (ICD-10) mit der Nummer F52.7. F steht nicht für das F-Wort, was Sie vielleicht vermuten könnten. Es sei denn, ein Scherzkeks hat sich diese wunderbare Allegorie einfallen lassen.
HWG: häufig wechselnder Geschlechtsverkehr hieß der der zauberhafte Ausdruck in der DDR. Hat auch heute noch eine Bedeutung in der Polizeisprache für die Bezeichnung von Prostituierten. Wer HWG als Begriff nicht möchte, für den gibt es auch so tolle Namen wie Nymphomanie⎢Styriasis: Bezeichnung für gesteigertes Verlangen bei Frauen⎢Männern nach Geschlechtsverkehr.
Das gilt für viele Homosexuelle, hetero- und bisexuelle Männer wie Frauen, die ganz bieder, ja sogar repräsentativ wirken, aber häufige sexuelle Abwechslung lieben.
Der Fall Jeffrey Epstein und die vielen Prominenten haben zur Genüge bewiesen, dass das nicht einmal eine Frage des Gesellschaftsstatus ist. Für Liebhaber der Szene hier ein Link wer dort mitgemischt haben soll.
Folglich sind, wie im Fall Epstein nachgewiesen, missbrauchte Minderjährige nicht ausgenommen. Die Rate der Krankheiten (Zunahme bei Kindern) ist schon beeindruckend.
Fakt ist: Menschen mit häufig wechselnden Geschlechtsverkehr, sind Übertragungsquellen von Infektionen. Über den den Austausch von Körperflüssigkeiten, so auch beim Sexualverkehr, können Infektionen, wie z. B. HIV oder Hepatitis, übertragen werden. Direkt nach der Ansteckung mit HIV und/oder Hepatitis kann ein Spender ohne es zu wissen infiziert sein und durch sein Blut den Empfänger der Spende anstecken. Leider können Labortests eine Infektion erst nach einigen Monaten nach der Ansteckung nachweisen. In der Spender-Bluttransfusions-Sprache wird das auch als „Fensterphase“ bezeichnet, in der das Virus trotz Test nicht nachgewiesen werden kann. Daher wird auch bei Spender darauf hingewiesen, dass sie wahrheitsgemäß ihre Angaben tätigen.
Aber, wie in den letzten Jahren sehr deutlich wurde, lügen die Menschen, vom Parlamentarier, über die sogenannten regierungsbestallten Experten, bis zu den kleinen Leuten, aus welchen Gründen auch immer, bis die Balken sich biegen
Die Tabelle aktuellen Inkubationszeiten (Stand 2023) aufgelistet.
Zusammenstellungen übertragbarer Erkrankungen ( 2023), auf die Spenderblut für Transfusionen untersucht wird | |||
Infektion | Erreger | Inkubationszeit | Übertragung |
AIDS | HI-Virus | Alle Körperflüssigkeiten | |
Hepatitis A | Hepatitis A-Virus | 15 – 50 Tage | Alle Körperflüssigkeiten, verunreinigtes Wasser, Lebensmittel (als Reisekrankheit tituliert) |
Hepatitis B | Hepatitis B-Virus | 45 – 180 Tage | Alle Körperflüssigkeiten |
Hepatitis C | Hepatitis C-Virus | 20 – 60 Tage | Kontaminiertes Blut, häufig durch injizierbaren Drogen, medizinische Injektionen (unzureichende Sterilisation von |
Syphilis | Treponema Pallium | 10 – 90 Tage | Alle Körperflüssigkeiten |
Ringröteln (Erythema infectiosum) | Parvovirus B19 | 7-14 Tage | Tröpfeninfektion (Speichel), Husten/Schnäuzen, oral Sex |
West-Nil-Fieber | West-Nil-Virus | 2 – 14 Tage | Stechmücken |
Die aktuelle Leitlinie „Sexually Transmitted Diseases Treatment Guideline, 2015“ stellt heraus, dass der verlässlichste Weg, sexuell übertragbare Infektionen zu vermeiden, die Abstinenz von Oral-, Vaginal- und Analsex bzw. eine langjährige, wechselseitig monogame Beziehung zu einem nicht-infizierten Partner ist.
Dennoch ist bekannt, dass immer noch ein Risiko für transfusionsrelevante Infektionen besteht, wenn MSM langjährig in wechselseitig monogamen Beziehungen leben. Dies trifft auf 29 bis 61 % der MSM mit einer über 12 Monate bestehenden Partnerschaft zu (RKI 2007).
Die Checkliste, um sich als Blutspender zu bewerben, kann vorab anhand von Fragen geklärt werden (Deutschen Roten Kreuz – Spende-Check).
Sofern keine Bedenken angezeigt werden, ist direkt vor Ort im jeweiligen Blutspendezentrum ein weiterer Fragebogen auszufüllen (DRK BSDWEST Spenderfragebogen_Muster_2022, Muster Uni-Freiburg Januar 2023).
Unter Frage 16 ist im Januar 2023 zu finden:
Hatten Sie in den letzten 4 Monaten Sexualverkehr
- mit insgesamt mehr als zwei Personen?
- als Mann mit einem neuen männlichen Partner oder mit mehr als einem männlichen Partner?
- für den Sie Geld oder andere Leistungen (Unterkunft, Drogen) erhalten oder bezahlt haben?
- mit einer Person mit einer der vorgenannten Verhaltensweisen?
- mit einer Person, die mit HIV- oder Hepatitisviren infiziert ist?
- mit einer Person, die im Ausland geboren ist oder mehr als 6 Monate dort gelebt hat?
- Haben Sie in den letzten 4 Monaten eine medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) eingenommen?
Fazit:
Sowohl HIV als auch AIDS ist global nicht zurückgegangen, sondern steigt an, wie die Statistiken belegen.
Dies gilt auch für die Syphilis, die lt. WHO inakzeptabel hohe globale Häufigkeiten zeigt bei homosexuellen Männern (WHO- Report 2021; Lancet 2021).
Auf zahlreiche übertragbare Komplikationen wird eine potentielle Bluttransfusion bekanntermaßen nicht untersucht. Grundsätzlich gilt, dass alle Infektionen per Transfusion übertragbar sind. Dazu gehört auch die Übertragung von Covid-10-mRNA Impfbestandteilen, die negative Auswirkungen auf den Empfänger haben können (Artikel: Impf-Shedding).
Auch wenn die Grünen Politiker jubeln, ist der zeitlich befristete Ausschluss noch in den Anweisungen zur Blutspende des PEI verankert (Fassung vom 16.11.2022). Dort steht, fast als Slapstick:
- „Personen, mit einem Sexualverhalten, das ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt
- Personen nach Tätowierungen sowie anderen kosmetischen Eingriffen mit Haut- oder Schleimhautverletzungen (z. B. Ohrlöcher, Piercings, transdermale Implantate, Cutting, Branding, permanentes Make-Up).“
Es bleibt also abzuwarten, was als deutlich „erhöhtes Sexualverhalten“ gegenüber der Allgemeinbevölkerung dann gesetzlich neu definiert wird und welche Zeitspanne nach „Hautverschönerungen“ durchTätowierungen als Karenzzeit angesetzt werden wird. Dennoch gilt festzuhalten. Blutkonserven sind zunehmend eine Mangelware. Laut Rotem Kreuz sei sogar „eine absolut rote Linie“ bereits erreicht. Aber, die Sicherheit einer Transfusion, ob als Erythrozytenkonzentrat oder Plasma, wird nicht dadurch sicherer, indem man eine der Risikogruppe angeblich enddiskriminiert.
Unsere Empfehlung
- Treffen Sie Vorsorge, wenn zwingend erforderlich, eine gezielte (gerichtete) Transfusion vorbereitet zu haben und auch zu erhalten. Siehe Bluttransfusions-Matching.
- Klären Sie, welche alternativen Möglichkeiten Sie haben, um eine Transfusion vermeiden zu können. Siehe Alternativen zur Transfusion.