RIP
Zuerst unsere aufrichtige Anteilnahme an alle Menschen, die durch verblendete Psychopathen, Fanatiker oder ausgeflippte Verzweiflungstäter in einer Zeit, die jeden menschlichen Anstand ins Abseits drückt, Angehörige, Freunde, Bekannte aufgrund von mörderischen Attentaten verloren haben.
Die kriminellen Taten in dieser Fülle sind vor allem einer aus den Fugen geratenen Politik wider dem Bürger zu verdanken.
Das jüngste erschütternde Ereignis, ein Überfall auf eine Gruppe der Zeugen Jehovas in ihrer Kirche, deren „Königreichssaal – Stadtteil Alsterdorf/Hamburg am 9. März 2023. Mindestens acht Tote und viele Verletze, so die Zeitungen.
Es ist an der Zeit, sich auf seine eigene Kraft zu besinnen und nicht mehr auf die Doktrinen der Berufspolitiker zu hören, wenn diese nicht mehr befähigt erscheinen, zum Wohle der Bürger zu agieren.
Und damit sind wir schon beim Thema
Divergierende Überzeugungen
Bekanntermaßen haben viele Glaubensrichtungen auf dieser Welt Besonderheiten. So lehnen die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ab, da nach ihrer Überzeugung Blut etwas Heiliges ist, mit dem umzugehen nur Gott vorbehalten ist. Dabei beziehen sich die Zeugen Jehovas in der Bibel auf:
„Nur Fleisch mit seiner Seele – seinem Blut – sollt ihr nicht essen.“ (1. Mose 9, 3 – 4, Bibelserver)
„Enthaltet euch von Hurerei und von Erwürgtem und von Blut.“ (Apostelgeschichte 15, 19 – 21, Bibelserver)
Dieser Auffassung steht gegenüber, dass die Menschen der westlichen Welt sich mehrheitlich bisher einig zu sein schienen, sofern nach einem größeren Blutverlust eine Blutarmut auftritt, ist eine Bluttransfusionen zwingend erforderlich. Angeblich gebe es keine Alternativen, dem betroffenen Menschen das Leben zu retten. So wird statistisch angegeben, dass im Jahr 2015 mehr als 3,2 Millionen Bluttransfusionen in Deutschland verabreicht worden sind. Zum Vergleich, 2015 sind in Deutschland 7 Millionen Menschen operiert worden (destatis- Pressemitteilung). Kein Wunder, dass die Ärztezeitung sogar von einem „Weltmeister im Verbrauch von Blutkonserven“, da Deutschland im internationalen Vergleich den höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Blutkonserven aufweist.
Mal unabhängig davon, ob dieses Vorgehen medizinisch gerechtfertigt ist, Sinn macht oder nur der Profiregenerierung sowie Bequemlichkeit der agierenden Ärzte dienen, kommen auch die gesetzlichen Krankenkassen zu der Einschätzung, es gibt Alternativen zur Transfusion, die dringend ausgebaut werden müssen (BARMER Krankenhausreport 2019 – Rund eine Million Blutkonserven vermeidbar)
Vorab zur Erinnerung und Wissensauffrischung
Auch wenn speziell bei der Corona-mRNA Impfung mit Nötigung, ja sogar gegen den Willen des Betroffenen, angeblich zum „Wohl des Betroffenen“ geimpft worden ist, bleibt unverrückbar verbindlich: der Wille des Betroffenen ist zu respektieren.
Der Nürnberger Kodex sowie das GG sind einzuhalten. Das ist aktuell so verbindlich wie in den Jahrzehnten zuvor.
Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, München, schreibt 2001 in einem Artikel „ Ärztliches Gewissen und ärztlicher Heilauftrag zwischen Selbstbestimmungsrecht, Glaubensfreiheit und Lebensschutz – dargestellt am Beispiel der Zeugen Jehovas“:
“Die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ist wesentlicher Teil des ärztlichen Aufgabenbereichs. Der Arzt muß das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht auf körperliche Unversehrtheit auch gegenüber einem Patienten respektieren, der es ablehnt, einen lebensrettenden Eingriff zu dulden”
Nicht die offizielle Lehrmeinung, die ausschließlich empfehlenden Charakter trägt, ist das Maß des unverrückbaren Agierens, sondern der verbriefte Wille des zu Behandelnden.
Das gilt auch für eine Transplantation wie Knochenmarkübertragung etwa zur Leukämiebehandlung, sowie bei Übertragung eines „soliden“ Organs (z.B. Nierentransplantation).
Die Tatsache, dass die Ablehnung einer Transfusion aus medizinischer Sicht als unvernünftig“ oder gar lebensgefährdend eingestuft wird, spielt für ihre rechtliche Verbindlichkeit keine Rolle.
Dies gilt umso mehr als im §34 des Strafgesetzbuches verankert ist:
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Auch im Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz) von 1998 (BGBl. I, S. 1752) wird desgleichen auf den § 34 des Strafgesetzbuches verwiesen.
Wenn gegen den Willen des Betroffenen gehandelt wird, dann greift der § 223 StGB – die Körperverletzung, zumal, es nachgewiesenermaßen Alternativen zur Bluttransfusion gibt.
Wichtig zu verinnerlichen: die Option heißt folglich nicht, die potenziell lebensbedrohliche Gefahr durch Verweigerung einer medizinischen Tat zu erhöhen, sondern sich als Arzt ausreichend Wissen anzueignen, die bestmöglichen Behandlungsoptionen unter Beachtung des Willens des Betroffenen oder des von demjenigen zur Entscheidung Autorisierten zu offerieren und nach dessen Zustimmung durchzuführen.
Ausführliche Begründungen auch nachlesbar (Uniklinik Düsseldorf)
Diese Analogie gilt in gleicher Weise für Menschen, die Transfusionen von Menschen ablehnen, die mit mRNA-Impfungen gegen Covid-19 geimpft worden sind.
Dieses Problem, kreativ zu werden und krankheitsübergreifend zu diagnostizieren und therapieren, wird zum Dauerbrenner, da die Pharmabranche mit Unterstützung der gekauften WHO jetzt bereits zahlreiche weitere mRNA-Impfungen präferiert. Jetzt sogar gegen bisher als vorrangig kommensal geltende Viren, die nach einer C-19-Impfung reaktiviert werden, wie die Herpesviren.
Umdenken ist angesagt
Es gibt vielfach Alternativen zu Bluttransfusionen von Fremdblut, die bei anderen Erkrankungen erfolgreich praktiziert werden.
Hier nur einige Beispiele, die mit dem Glaubensbekenntnis der Zeugen Jehovas nichts zu tun haben:
Neigung zu Blutungen wie zum Beispiel das von-Willebrand-Syndrom, ob angeboren oder auch erworben. Besonders häufig auftretend bei Begleiterkrankungen, wie das lymphoproliferative Syndrom (48%), kardiovaskuläre Erkrankungen (21%), das myeloproliferative Syndrom (15%), Neoplasien (5%) und auch immunologische Erkrankungen (2%).
Auch bei der Hämophilie, dem erhöhten Blutungsrisiko, muss an mehr gedacht werden, als nur an die schnöde Übertragung einer Bluttransfusion. Zumeist wird in Top-Zentren ein praeoperativer Substitutionsplan erstellt (beispielsweise).
Nachfolgend sollen nur wenige Hinweise gegeben werden, welche Optionen möglich sind, um die unterrichtete Bluttransfusion (Blut von einem Fremden) zu umgehen.
Basis:
Ausreichende Volumenersatztherapie bei Unfällen oder plötzlichen Blutungen während einer Operation (beispielweise)
Operationen:
Verwendung von Laserskalpellen (schneidet auf eine Zelle genau!) und Elektrokauter zur Verminderung von Blutungen und Blutverlust. Übrigens ganz spannend, hier ist die Artifizielle Intelligenz als Op-Assistenz eine super Hilfe, hoch exakt die notwendigen Schnitte zu ermöglichen. 2022 zeigt ein Unternehmen aus Hongkong, dass sie den sogenannten „blinden Dermatologen“ – einen selbstständig agierenden AI-Laser-Roboter entwickelt haben (siehe)
Cell-Saver – Auffangen des verlorengegangenen Blutes und Rückinfusion.
In Ausnahmefällen kann auch eine begrenzte, beabsichtigte, überwachte Hypothermie während der Narkose hilfreich sein, die Blutungsneigung zu minimieren und den Sauerstoffverbrauch zu verlangsamen.
Präoperative Erfassung und Vorbereitung (siehe, siehe)
Verkürzung der Blutungszeit durch Gabe von Desmopressin [1-Desamino-8-D-Arginin-Vasopressin (DDAVP) – synthetischer Abkömmling (Minirin®) des antidiuretischen Hormons (Vasopressin) ] und Antifibrinolytika (z.B. Tranexamsäure).
Verabreichung von partiellen Blutbestandteilen, wie Gerinnungsfaktoren wie Fibrinogen oder AT III, um die Blutungszeit zu verkürzen.
Verabreichung von rekombinanter Faktor VII bei Blutungsneigung (on demand = bei Bedarf) vor der Operation (ausführlich siehe) oder von rekombinant (künstlich) gestellten Produkten, wie Erythropoetin, das die Blutbildung anregt.
Nur nebenbei, Erythropoetin wirkt super, wie das Radsport-Idol Jan Ullrich 1997 bei der Tour de France zeigen konnten – dopen mit Epo!
Erythropoetin (EPO) – ist ein Hormon, das in der Niere produziert wird und die Entwicklung der roten Blutkörperchen (Erythrozyten) fördert. Wenn der Sauerstoffgehalt im Blut sinkt oder wenn zu wenige rote Blutkörperchen vorhanden sind, bildet die Niere vermehrt Erythropoetin.
Es kann als Medikament unter die Haut gespritzt werden.
Der Normalwert von Erythropoetin liegt bei 6 bis 25 U/l.
Nachteil der Gabe von Epo, sofern zu viel gegeben wird oder bei unzureichendem Flüssigkeitsangebot (Dehydrierung) kann es zu „Verdickungen“ des Blutes kommen, mit allen Folgen von Blutzirkulationsstörungen (z.B. Thrombosen).
Preis: 1 Packung Fertigspritzen (EPOETIN alfa HEXAL 2.000 I.E./1 ml, 6×1 ml: ∼97,00€ – Stand 2023
Dosierungsempfehlung z. B. praeoperativ: 600 I.E./kg KG Epoetin alfa HEXAL, einmal wöchentlich über drei Wochen (Tag -21, -14 und -7) vor dem operativen Eingriff und am Tag des Eingriffs (Tag 0) subkutan gegeben werden. Falls medizinisch indiziert, kann die präoperative Zeit auf weniger als drei Wochen verkürzt werden (Produkt-Info)
Nachweis der Wirksamkeit: im Mittel werden nach 3-4 Tagen bis erkennbar mehr rote Blutkörperchen gebildet.
Fazit:
- Es gibt ein ganzes Arsenal von Alternativen zur Transfusion.
- Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, dass es nur die Transfusion gibt, das Blutvolumen wieder anzuheben, um das Leben zu erhalten.
- Drängen Sie Ihren Arzt, sich zu bilden und treffen Sie, wie bereits beschrieben, die nötigen Vorsorgeschritte, um Ihrem Willen den notwendigen Nachdruck zu verleihen und vor allem alle Optionen im Vorfeld schon besprochen und festgelegt zu haben.
- Generell unterliegt der Arzt seinen Gelöbnissen – Hippokratischer Eid oder dem Genfer Ärzte-Gelöbnis
Der Wermutstropfen
Dennoch bleibt ein Nachteil, den Sie stets bedenken müssen. Wenn für den Notfall nicht alles vorher schriftlich festgelegt wurde, der zu Behandelnde ein Minderjähriger ist und sogar das Vormundschaftsgericht eingeschaltet wird [Film Kindeswohl (The Children Act) mit Emma Thompson, 2017] – in Deutschland per § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) sowie § 1666 des BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (siehe), muss akzeptiert werden, dass eine Bluttransfusion gegen den Willen verabreicht wird.
Nie vergessen: Der behandelnde Arzt ist zur Notfallbehandlung verpflichtet, um das Leben zu bewahren, wenn er vom Betroffenen keine Handlungserlaubnis erhalten kann. Wenn Sie Anderes wollen als das Diktat oder Handeln eines fremden Dritten, dann müssen Sie Eigenverantwortung übernehmen und die entsprechende Vorsorge treffen.