Ärztliche Atteste gehören zum Grundhandwerk eines jeden Arztes. Er dokumentiert, mal länger mal kürzer, die medizinischen Erhebungen über einen Patienten und überreicht dem Patienten oder einem von diesem angegebenen Empfänger die schriftliche Bescheinigung der medizinisch belegten Fakten.

Am bekanntesten sind die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Sportbefreiungsbescheinigung und auch Teilnahmebescheinigung an Kursen, die bestimmte körperliche und/oder geistige Fähigkeiten voraussetzen.
Weniger bekannt, da auch nicht so häufig bisher ausgestellt, sind Immunitätsbescheinigungen, -atteste. Am Geläufigsten ist der Nachweis der Masern-Immunität, um einem Kind den Zutritt zur Kita, Schule oder gar zu einem Krankenhaus zu gewähren, ohne dass es geimpft ist. 
Das Kind ist schlicht immun oder, wie heißt es so schön, hat eine natürliche oder durch Impfung erworbene Unempfänglichkeit für Krankheitserreger oder deren Gifte.  Medizinisch nachgewiesen ist, dass in der Regel eine einmal überstandene Krankheit oft langjährige Immunität gegen neue Ansteckung verleiht.

Auch das Ziel jeder Impfung heißt erzielen von Immunität. 

Immunität kann man bekanntermaßen – wir leben ja schon seit drei Jahren im Corona-Wahn – mit Laborbestimmungen messen. Antikörper heißen die Dingerchen. Selbst die umfassendere, sogenannte T-Zellen-Immunität ist den meisten Laien in der Zwischenzeit ein Begriff geworden. 

Darum wollen wir hier auch nicht noch einmal Eulen nach Athen tragen, sondern verweisen auf die vielen Artikel auf den Seiten der Homepage Evidenz der Vernunft.
Nur Eines ist medizinisch absolut sicher:
Das Erzielen eines negativen PCR-Testes, wie uns die Politik und deren sogenannte Experten oder ausgesourste Regierungsinstitute à la RKI oder PEI weismachen wollen, ist keine Immunität und auch kein Beweis für das Genesen von einer Infektionskrankheit mit unserem Lieblings-Virus „Corona plus Mutationen“. 

Diese Skurrilität, ein Surrogatparameter oder Biomarker als krankheitsbeweisend zu deklarieren, ist kaum zu überbieten, wenn die Definition für einen Genesenenstatus nach „geimpft und ungeimpft“ geclustert wird, wie es das RKI so hübsch auf seiner  Homepage als Kniefall vor seinen Vorgesetzten uns zu vermitteln versucht. 

Rechtlich genesen  heißt es dort und wird mit Wirkung vom 19.03.2022 im § 22, das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 22a Impf-, Genesenen und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung definiert. Diese rechtliche Vorgabe für „Genesenenstatus“ besagt:

  • Ist vollständig geimpft oder 
  • Kann den Nachweis eines positiven PCR  auch ohne Impfung erbringen oder 
  • Kann einen Antikörpernachweis vorzeigen, muss aber zusätzlich eine Impfung nachweisen können.

Diese „rechtliche“ Deklaration ist mitnichten eine medizinische Definition oder medizinisches Fachwissen. 
Auch das ist mit Literaturbelegen ausreichend nicht nur auf der Seite der Evidenz der Vernunft belegt. 

Die Abbildung gibt nur einen kleinen Einblick, dass nicht der PCR-Test das Maß der Dinge ist, sondern die körperliche und mentale Stärke der betroffenen Personen den Zustand seiner „Immunität“, seines Genesenseins belegt. Das gilt weltweit als medizinisch gesicherter Konsens.

Das haben wohl auch in der Zwischenzeit viele der anweisenden Politiker eingesehen, dass deren Vorgaben nicht nur kontraproduktiv waren, sondern erheblichen Schaden angerichtet haben.

  • So bittet Laschet Angehörige für „nicht korrigierbare“ Fehler in der Coronapolitik (sprich Tod von alten Menschen in Alter-und Pflegeheimen durch Isolation und Zwangsmaßnahmen) um Verzeihung (siehe). 
  • Lauterbach erklärt, dass die Impfung wohl doch erhebliche Nebenwirkungen aufweist; die Bild-Zeitung spricht sogar von „Es ist die spektakulärste Politiker-Wandlung des Jahres: Lauterbach wird vom Impfpflicht-Fanatiker zum Retter der Impfgeschädigten!“ (siehe), 
  • Kubicki will eine Enquete Kommissionen zur Aufarbeitung der  Coronapolitik (siehe), 
  • Göring-Eckardt gesteht, selbst die Impfpflicht sei ein Fehler gewesen (siehe).  
  • Laschet erneut im März 2023 Man habe zu wenig über Nebenwirkungen bei der Impfung geredet (siehe).
  • Lauterbach betont, dass die Politiker beratenden Wissenschafter offensichtlich häufig das Falsche geraten haben (Schul- und Kindergartenschließungen (siehe) und der Staat sich bei Geimpften entschuldigen sollte „es wird Zeit, einen Dialog zu führen über das Unrecht, das Kritikern der Corona-Maßnahmen angetan wurde

Endlich, so haben die Menschen das Gefühl, erkennen die Verantwortlichen Ihre Fehler und der Spuk ist vorbei. Die Menschen meinen aufatmen zu können. 

Dr.  Gunter Frank glaubt „es ist Zeit für die Wahrheit“ und kann sogar punktgenau im März 2023 sein Buch „Das Staatsverbrechen: Warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen“ veröffentlichen.
Aber ist dem so?

Corona ist tot, es lebe Corona

Sie erscheinen früh, kurz nach 8.00 Uhr am 28. März 2023 mit einem Durchsuchungsbefehl. Es sind insgesamt 10 Personen, an zwei Orten in Berlin. Davon tragen vier eine Polizei-Kampfuniformen in schwarz mit kugelsicheren Westen und allem Schnickschnack, um Macht zu demonstrieren und  bei Bedarf die Pistole aus dem Holster zücken zu können. Es bestehe, so die Erklärung, angeblich Fluchtgefahr. 

Der Rest  der Staatsvertreter sind Menschen in zivil. Um wen es sich handelt, ob oberer Kriminalbeamter oder DER STAATSANWALT, der diese Aktion beauftragt hat,  das wissen nur die Götter, denn mit wem der plötzlich Heimgesuchte die Ehre hat, reden zu dürfen, bleibt ein Geheimnis, da man sich nicht vorstellt. Man erahnt jedoch, dass der eine Zivile ein Computerfachmann sein könnte.
Mich trifft man nicht an, da ich mir erlaube, weder meine zeitliche noch örtliche Anwesenheit den staatlichen Stellen kundzutun. Ich bin ein freier Bürger. Und  bewege mich frei.

Aber die Heimgesuchten sind schon sehr irritiert. Verständlich, denn mir wird „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ unterstellt.

Austenat und Fälschung? 
Das ist nicht nur lachhaft, sondern so absurd, wie die Behauptung, dass Feuer eigentlich Wasser sei.
Aber das hätten die Staatsanwaltschaft auch selbst rausfinden müssen, dass eine Immunitätsbescheinigung, auf der Basis gesicherter Immunitätserhebungen, keine Fälschung darstellt, sondern ein ärztliches Attest, das entsprechend der Berufsordnung der Ärzte ausgestellt worden ist. 

Medizinisch ist Immunität noch immer Immunität und hat mit „rechtlichen“ Vorgaben nicht zwingend eine Kongruenz. Obendrein muss ein Staatsanwalt, der die Bindung staatlicher Ressourcen beauftragt

  • 10 Mann im aktiven Einsatz über Stunden
  • plus Prüfung der Anzeige auf Richtigkeit
  • plus Recherche über meine Person),  

soweit gebildet sein, dass er in der Berufsordnung der Ärzte recherchiert, die in der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin (siehe) den Arzt verpflichtet: §2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten 

  1. Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. 
  2. Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen. 
  3. Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. 
  4. Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen. 

Dies gilt auch für die Ausstellung der Kontraindikationsbescheinigungen gegen die Corona-Impfung, die nur aufgrund gesicherter medizinischer Fakten und online Konsultation erfolgten.

Die Frage lautet folglich, was diesen Staat dazu brachte, der Verleumdungs-Anzeige eines für uns bisher Unbekannten, ob einer angeblichen Fälschung von Gesundheitszeugnissen nachzugehen?

Fälschung, was heißt das hier?

Fälschung von Gesundheitszeugnis meint die Bescheinigung eines Arztes über den vergangenen, aktuellen oder künftigen Gesundheitszustand eines Patienten:

  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen: entfällt, da ich befugt bin.
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: entfällt, da die Bescheinigung einer gesicherten Immunität nicht „unrichtig“ ist, sondern zum ärztlichen Handeln gehört, wie die Bescheinigung einer gesicherten Kontraindikation, die sogar lebensrettend sein kann.

Nein, es ist noch lange nicht vorbei und es scheint, dass jetzt gegen die Kritiker und korrekt  im Sinne des Nürnberger Kodex, des Genfer Ärztegelöbnis, des Hippokratischen Eides und der Berufsordnung der Ärzte agierenden Ärzte, mit aller Macht massiv vorgegangen werden soll.

Aber, genug ist genug

Es reicht mit der Verleumdung von Corona-Maßnahmen-Kritikern, zu denen auch ich aufgrund der Einhaltung evidenter Fakten gehöre. Diese sind u.a. in meinem Buch „Das unfassbare Virus“ belegt. 

Ich werde mich wehren und mir auch gegen diese Willkür weitere Schritte vorbehalten.

Allen Lesern und Bürgern, die per Mundpropaganda informiert werden, empfehle ich, sich nicht einlullen zu lassen, denn wie heißt es so bösartig -sarkastisch, nicht nur von der WHO nach Beenden der Schweinegrippenmaßnahmen im Jahr 2010 (Dr. Chang, Chefin der WHO), sondern ganz aktuell (siehe, siehe, siehe, siehe, siehe):

 
Nach der Pandemie ist vor der Pandemie!

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