Ohne Blut kein Leben
Eine triviale Formulierung, die uneingeschränkt zu bejahen ist. Eingeweihte behaupten auch, dass jeder Vertrag mit „richtigem Blut“ besiegelt werden muss, damit er standhält und für beide Seiten die Erfüllung der Bedingungen garantiert. In der Antike wurde daher mit Tierblut ein Geschäft besiegelt und Blutsbrüderschaften tauschen Blut direkt miteinander aus. Aber der Mensch wäre kein Mensch, wenn nicht auch hier die Gemüter streiten würden, welche Bedeutung diesen überlieferten Sprüchen innewohnen würde. Was bedeutet der lateinische Spruch: „Sanguis autem testamenti crassior est aqua matricis“? Diese Überlieferung, die im Deutschen so viel heißt wie: „Aber das Blut des Bundes ist dicker als das Wasser des Leibes“ und mit der englischen Redewendung gleichzusetzen, die da lautet: „The blood of the covenant is thicker than the water of the womb“.Ist womöglich doch die Verwandtschaft und nicht das Blut das eigentliche kittende Moment? Andere stellen daher die Frage: „Wer gehört zu uns“?Kenner der Szene sind sich einig. Blutsbande beziehen sich nicht auf die Verbundenheit innerhalb der Familie, den Verwandten 1. Grades, deren Verbundenheit lediglich mit Wasser besiegelt worden ist, was bekanntermaßen dünner als Blut ist, sondern auf möglichst identische Zusammensetzung des Blutes
Welches Blut gehört, nein passt zu mir?
Die Erkenntnis, dass Blut im Gleichklang laufen, vornehm ausgedrückt „kompatibel“ sein muss, um zu einem erfolgreichen Miteinander zu führen, wurde bereits im 17. Jahrhundert mit Bluttransfusion herausgefunden. Dort wird bereits belegt, Verwandtenblut passt nicht immer zu uns. Denn, Blut eines Verwandten kann Unverträglichkeiten auslösen oder sogar zum Tod des Empfängers führen.Man spricht von einer sogenannten „Transfusions-assoziierten Graft-versus-host-Reaktion“ (Spenderorgan gegen den Empfänger), die bei immungeschwächten Personen auftreten kann. Vorrangig bekannt ist diese potenzielle Komplikation bei immungeschwächten Stammzellempfängern.
Wichtig zu wissen
Die transfusionsbedingte Graft-vs-Host-Krankheit (siehe auch Transplantatabstoßung und Graft-versus-Host-Krankheit) tritt meist dann auf, wenn ein immunkompromittierter (immungeschwächter) Empfänger eine Transfusion mit immunkompetenten (immunstarken) Lymphozyten erhält. Die Spenderlymphozyten greifen das Wirtsgewebe an, da das Immunsystem des Wirtes die Spenderlymphozyten nicht zerstören kann. Eine Graft-vs-Host-Krankheit (GVHD) tritt zwischen 4-30 Tage nach der Transfusion auf. Die GVHD kann bei immunkompetenten Patienten gelegentlich auftreten, wenn sie Blut von einem Spender (meist einem engen Verwandten) erhalten, der einen unterschiedlichen Haplotyp des menschlichen Leukozyten-Antigens aufweist. In der Fachsprache heißt das, dass Spender und Empfänger heterozygot und nicht homozygot sind.Der „Arbeitskreis Blut“ des RKI, der laut Transfusionsgesetz, § 24, die zuständigen deutschen Behörden des Bundes und der Länder in diesen Fragen berät, hat sich daher 1994 in einer Stellungnahme gegen „Verwandtenspenden“ bzw. allgemein gegen „gerichtete Blutspenden“ ausgesprochen. Die Begründung ist trivial:
„Nach Auffassung des Arbeitskreises Blut existieren weder Daten noch überzeugende Argumente, dass eine gerichtete Spende bzw. eine Verwandtenspende sicherere oder auch nur gleichwertige Alternativen sind zur Substitution mit Blutprodukten von gut charakterisierten, vorselektierten Mehrfachspendern.“ (RKI-AK Blut Votum vom 25.04.1994).
Dauerblutspender seien besser untersucht, so eine der Argumentationen. Trotzdem wird bereits 1996 eingeräumt:
„Wenn sich allerdings die epidemiologische Situation eines Tages drastisch ändern würde, müsste man diesen Standpunkt neu überdenken und gegebenenfalls erst einmal die juristischen, logistischen und ökonomischen Grundlagen für eine gerichtete Spende schaffen (siehe).
Die Zeit für die „gerichtete Spende“ ist angebrochen
Die epidemiologische Lage hat sich durch die 2020 von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie und das staatliche Diktat von mRNA-Covid-19 Impfungen drastisch geändert. Die gerichtete Blutspende ist zwingend nötig geworden!
Die juristischen wie ökonomischen Grundlagen lassen sich schnell definieren. Wie immer übernimmt derjenige die Kosten und auch die Haftung, bei dem die Spende durchgeführt werden soll. Das ist Standard. Das kennt jeder auch von der Covid-Impfung. Wer nach ausreichender Aufklärung einwilligt, übernimmt die Verantwortung. Dazu kann ein entsprechendes Formular unterzeichnet werden, dass bescheinigt, dass er umfassend aufgeklärt wurde, das Spenderblut auf bekannte Kompatibilität und Keimfreiheit untersucht worden ist, wie es auch üblich für eine ungerichtete Spende gilt.
Die Verallgemeinerung, Blut von Verwandten oder Bekannten oder persönlich Erbetenen kann nicht für eine Transfusion verwendet werden, ist somit nicht zeitgemäß, entspricht nicht den medizinischen Möglichkeiten und ist daher falsch!
Selbst wenn man sich nicht absolut sicher ist, ob das Blut des Spenders Abwehrzellen enthält, die dem Empfänger schaden könnten, ist es möglich, das Blut des erbetenen Spenders zu transfundieren. Das kompatible Blut kann mit ionisierenden Strahlen [25-30 Gray (Gy)] vor der Transfusion bestrahlt werden, um enthaltene Abwehrzellen des Spenders auszuschalten. (siehe, siehe).
Diese Hinweise sind wichtig zu wissen, wenn man Ihnen als Spender Steine in den Weg legen will, dem ungeimpften Hilfesuchenden zur Seite zu stehen.
Denn, es ist unlogisch zu sagen, dass eine gerichtete Spende nicht möglich ist, wenn das Blut identische Kompatibilität aufweist wie Fremdblut, das einem Empfänger anonym verabreicht werden soll. Aber was ist schon logisch bei den zuständigen Stellen wie RKI oder Paul-Ehrlich-Institut, wie uns der Verlauf der korrekten Information über Impfung, Infektion rund um die Corona-Pandemie gezeigt hat. Wenig.
Warum wir das ansprechen?
Weltweit juristische Urteile ergehen, dass Ungeimpfte kein Anrecht auf eine Blutspende von Ungeimpften haben.
Zunehmend wird verbreitet, dass die Blutkonserven knapp werden.
Man wird versuchen, dem Ungeimpften Steine in den Weg zu legen.
Wer mehr wissen will, hier ein Link zum Corona-Blog-Net.
Daher empfehlen wir:
Klären Sie im Ersten Schritt ab, welche Blutgruppe Sie haben und welche besonderen Bedingungen bei Ihnen gegeben sind, um Blut zu empfangen oder spenden zu können.
Lassen Sie eine Blutgruppen-Bestimmung vornehmen als wenn Sie ein Spender werden wollen, bevor Sie sich in unsere Suche/Biete Vermittlung für potenzielle Bluttransfusionsvermittlung von Ungeimpften eintragen.
Zusätzlich ist erforderlich, dass keine infektiösen Krankheiten gegenseitig übertragen werden können. Daher wird auf übertragbare Erkrankungen vor der Transfusion untersucht. Bitte lesen Sie dazu auch den Artikel „Vaccination – Shedding? –Vorsorge bei Transfusion“ durch.
Sofern eine der darin aufgeführten Erkrankungen bestehen, kommen Sie als Spender nicht in Frage. Sprechen Sie am besten mit dem Zentrum, das Ihre Blutgruppenbestimmung durchführen soll.
Zu den übertragbaren Unklarheiten gehört auch die bisher unklare Weitergabe von Bestandteilen oder Antikörpern oder Spikes der mRNA-Covid-Impfung.
Personen, die sich gegen Covid-19 impfen lassen haben, können sich in unsere vermittelnde Datenbank nicht eintragen.
Bei Stillenden, die mRNA Covid-19 Impfstoffe (Pfizer BNT162b2, Moderna mRNA-1273) erhielten, sind in der Muttermilch die Impfstoffe nachweisbar gewesen. (Detection of Messenger RNA COVID-19 Vaccines in Human Breast Milk).
Zum jetzigen Zeitpunkt, März 2023 ist völlig unklar ist, welche negativen Auswirkungen längerfristig zu verzeichnen sind.Dennoch gibt es bereits weitere Hinweise, dass sich der mRNA-Impfstoff im ganzen Körper verbreitet und auf andere Personen übertragen werden kann. Dies belegenNachuntersuchungen bis zu 6 Monaten. Hier nur einige Literaturbeispiele:SARS-CoV-2 Antibodies in Breast Milk After VaccinationNeutralizing Antibodies and Cytokines in Breast Milk After Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) mRNA Vaccination
Hingegen sind Viren bei positiv getesteten Stillenden in der Muttermilch nicht nachweisbar. Kurz gesagt, eine natürliche Infektion ist auf die Muttermilch nicht übertragbar:Milk From Women Diagnosed With COVID-19 Does Not Contain SARS-CoV-2 RNA but Has Persistent Levels of SARS-CoV-2-Specific IgA Antibodies
Neben unklarer Übertragung von nachteiligen Symptomen (Impf-Shedding) rücken zunehmend, zum Teil verheerende, Schädigungen durch die Impfung in das Interesse. Unter dem Namen Post-Vac-Syndrom werden in der medizinisch, evidenten Literatur leichte bis zu schwersten Behinderungen, aber auch Todesfälle bekannt (siehe), die bereits in den Laienmedien kommuniziert sind. Selbst der deutsche Gesundheitsminister, Prof. Lauterbach, muss einräumen, dass die Impfung nicht frei von Nebenwirkungen und sogar schweren Nebenwirkungen ist (siehe, siehe, siehe, siehe, siehe). Selbst der Bundestag muss einräumen, dass es Kausalitäten zwischen der mRNA-Covid-Impfung und dem Tod von Personen gibt (2023 – Deutscher Bundestag :WD 9 – 3000 – 081/22).
Darum, nie vergessen, jeder hat nur ein Leben, dass es mit den Möglichkeiten plus Selbstbestimmung bestmöglich zu schützen gilt. In diesem Fall heißt das: Bin nicht geimpft – will keine Unsicherheiten oder Probleme bei einer Transfusion. Kurz gesagt: Ungeimpfte wünschen sich einen ungeimpften Blutspender. Diese Möglichkeit finden Sie in der Datenbank. Sie werden durch jeden Schritt durchgeführt, was Sie als Teilnehmer der GHU machen müssen, um sich in dieser Datenbank einzutragen.
Wichtig zu wissen:
Wir vermitteln wie bei einem Marktplatz potenziell Suchende an Spender, die den aktuellen medizinischen Kriterien für eine potenzielle Transfusion entsprechen. Details überprüfen Sie direkt miteinander. Wir empfehlen in den konkreten Organisationsablauf den Arzt, der die Transfusion verabreichen wird, einzubinden.
Wir geben keine Daten von Ihnen an Dritte weiter.
Wir vermitteln ausschließlich den Kontakt zwischen einem potenziellen Empfänger und einem potenziellen, kompatiblen Spender.
Wir können nicht garantieren, dass der vermittelte potenzielle Blutspartner ein seriöser Mensch ist, dem vertraut werden kann. Es obliegt daher zwingend Ihrem gesunden Menschenverstand keinem Nepper, Schlepper oder Bauernfänger auf den Leim zu gehen.
Wir versichern Ihnen, dass bei Rückmeldung jeder, der sich als unseriös herausstellt, aus dieser Datenbank gelöscht wird.
Wir bitten Sie, kriminelle Machenschaften bei der Polizei anzuzeigen und uns darüber zu informieren.
Alle Details für eine potenzielle Blutspende besprechen Sie direkt miteinander und sollten desgleichen die transfundierenden Ärzte mit einbinden. Dazu gehören auch finanzielle Vereinbarungen. Nach heutigem Stand liegt eine Blutspende im Preis zwischen 95 – 130 €. Der Spender erhält beim DRK keine finanzielle Aufwandsentschädigung, bei privaten Blutspendediensten wie Haema 20€/Spende (Haema). Bei Haema kann man auch einen Spendencheck machen (siehe).
Aktuell wird von Blutspenden über 65 Jahre Lebensalter abgeraten. Wir glauben, dass angesichts der unklaren Datenlage das Lebensalter kein Ausschluss sein sollte, wenn keine beeinträchtigenden Erkrankungen nachweisbar sind. Sprechen Sie daher mit einem Arzt des Vertrauens, ob Sie als Spender infrage kommen.
Informieren Sie Angehörige oder Freunde, dass Sie sich in diese Datenbank eingetragen haben.
Führen Sie Ihre Blutgruppendaten und die Aufforderung eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, in der Datei im Notfall eine Recherche/Abfrage durchführen zu lassen, stets bei sich. Dies sollte analog zu einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht genannt, gestaltet sein. Ärzte sind verpflichtet, dieser zu entsprechen.
Möge diese Datenbank, dieser Marktplatz des Vertrauens ein gegenseitiges Helfen ermöglichen und dazu beitragen, dass Menschen geholfen werden kann.