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Wie die elektronische Gesundheitskarte stillschweigend zur Eintrittskarte in die Totalerfassung wird

Gut gedacht – die Krankenversichertenkarte

Von der Bürokratie-Minimierung unter Kanzler Kohl zum stillen Werkzeug der Bürgerklassifikation.
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein neuronales Netzwerk wie REON-Spock. Eines Tages sagt man Ihnen:

„Keine Sorge, wir tauschen nur Ihre alte Karte aus. Alles bleibt beim Alten.“

Doch plötzlich merken Sie: Ihre Daten sind nicht mehr unter Ihrer Kontrolle. Fremde greifen auf Ihre Verknüpfungen zu – nicht mit Gewalt, sondern mit einem sanften Befehl über eine unscheinbare Plastikkarte. Genau das passiert gerade Millionen Menschen in Deutschland.
Die neue elektronische Gesundheitskarte – eGK – ist kein Fortschritt in der Patientenversorgung.
Sie ist ein digitaler Zugriffsschlüsse, ein  Identifikator, ein potenzielles Steuerungselement.
Und das ohne echte Zustimmung, ohne Kontrolle, ohne Transparenz. (zur Geschichte hier) oder wie schon Prof. Harald G. Schweim 2006 formulierte:

„Und Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, gleichfalls auf der Cebit 2006, die elektronische Gesundheitskarte zum technologischen Paradebeispiel des modernen Staates. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Es ist ein Paradebeispiel für das, was inkompetente Politiker anrichten.” (hier)

Die Idee war einst gut

Als die Krankenversichertenkarte (KVK) Mitte der 1990er unter Kanzler Helmut Kohl eingeführt wurde, ging es um Bürokratieabbau:

  • keine Krankenscheine mehr,
  • klare Versichertenidentität,
  • einfache Abrechnung mit der Krankenkasse.

Später kam die SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, und aus der Karte wurde ein Projekt für mehr Effizienz – inklusive Foto zur Betrugsprävention (Quelle, Seite 82-85).
Doch aus der digitalen Hilfe wurde im Laufe der Jahre ein digitaler Zugriffskanal – und niemand hat es so recht bemerkt.
Die heutigen Karten sind nicht mehr bloß Ausweise. Sie sind aktive Zugangsmedien zur gesamten Gesundheitsinfrastruktur – gekoppelt an ein System, das immer mehr Informationen verlangt, speichert und verbindet (Quelle BGM)

Die ePA – das ablenkende Problemkind

Die öffentliche Debatte dreht sich seit Jahren um die elektronische Patientenakte (ePA).
Datenschützer schlagen Alarm, Bürgerrechtler warnen vor Totalerfassung. Denn tatsächlich wurde hier ein Instrument geschaffen, das – einmal aktiviert – alle Krankheitsdaten, Diagnosen, Medikationspläne, Arztbesuche, Atteste und Impfungen digital speichern und verknüpfen kann.
Das eigentlich Brisante: Die ePA ist kein Opt-in-Modell, sondern ein Opt-out-System. Wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch integriert.
Die Idee: Den gläsernen Patienten für alle Begehrlichkeiten der Zukunft vorzubereiten – von der ärztlichen Versorgung über Versicherungslogiken bis hin zu Forschungsinteressen und politischer Steuerung. Doch bei der ePA ist wenigstens ein Widerspruch ist möglich!
Wer klug ist, kann sich abmelden, auch wenn es umständlich, teils intransparent und mit Stolpersteinen versehen ist. Besser ist, der Versicherte veranlasst eine Unterlassungserklärung, damit seine Daten nicht an fremde Dritte weitergegeben werden – Vordruck zum downloaden Unterlassungserklärung EPA.

Die eGK – die trojanische Hintertür

Was viele nicht wissen: Die eigentliche Macht im System liegt nicht in der ePA, sondern in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Denn während man aus der ePA austreten kann, bleibt die eGK verpflichtend und aktiv. Sie wird jedem automatisch zugeschickt, ist sofort einsatzbereit und – das ist entscheidend – mit allen Funktionen der Telematikinfrastruktur verknüpfbar, auch ohne ePA. Sie fungiert als Echtzeitschlüssel zu den Gesundheitsdaten, als Identifikator für eRezept, eAU, Medikationsplan, Notfalldaten und mehr.
Sobald sie in ein Terminal gesteckt wird, öffnet sich ein Datenraum, zu dem der Patient weder Kontrolle noch Einsicht hat.
Die neue eGK ist damit nicht die alte Karte mit neuem Design, sondern ein still operierender Systemanker.
Und das, ohne dass die Betroffenen darüber in transparenter Weise aufgeklärt werden.
Während bei der ePA wenigstens die Tür offen steht, sich zu verweigern, steht die eGK bereits mitten im Raum – und übermittelt leise, was niemand vermutet. Die Kapazität der heutigen Chipkarten könnte längst Ihr gesamtes Vermögen, Ihr Bewegungsprofil und jede gesundheitliche Eigenheit speichern – technisch ist das alles möglich und vorbereitet.

Was schon erfasst wird – und was noch kommen soll

Die elektronische Gesundheitskarte wirkt wie ein Ausweis. Tatsächlich aber ist sie ein Zugangsmedium zur Infrastruktur der Gesundheitsüberwachung – mit stillen, aber weitreichenden Folgen.
Hier ein Überblick über bereits mögliche und potenziell geplante Datenerfassungen – inklusive einer Bewertung:

Datenart Aktuell bereits technisch möglich Geplanter / möglicher Nutzen Risiko / Kritikpunkt
Versichertenstatus, Kassenzugehörigkeit Ja Klare Abrechnung, Kassenwechsel leicht nachvollziehbar Transparente Patientenbewegung
für alle Kassenakteure sichtbar
eAU (Arbeitsunfähigkeit) Ja Automatischer Austausch mit Arbeitgeber & Krankenkasse Totale Kontrolle über Arbeitsverhalten, potenziell missbrauchbar
eRezept & Medikationsdaten Ja Einfacher Rezeptabruf, weniger Zettelwirtschaft Vollständige Medikationshistorie für Dritte einsehbar –
auch Fehlverhalten?
Notfalldaten (Diagnosen, Allergien, Organspende) Ja, bei Freigabe Lebensrettend im Ernstfall Was ist, wenn falsche oder veraltete Daten übernommen werden?
Abrechnungsdaten der GKV Ja Effizienzsteigerung bei Kassen Diagnoseverhalten wird auswertbar – Einfluss auf Behandlung?
Impfdokumentation (z.B. ICD-10: Z28.-)  Ja Impfstatus zentral dokumentiert Gefahr der Diskriminierung bei Nichtvollständigkeit
Chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes) Zum Teil Versorgung gezielter steuerbar Vorgaben zur Lebensführung?
Essen via 3D-Druck-Food?
Psychiatrische Diagnosen (F-Diagnosen) Möglich Therapieplanung Psychische Stigmatisierung, Zugangs-beschränkungen
Suchterkrankungen Möglich Besserer Hilfsabgleich Versicherungstarife? Rehabilimitationen? Stigmatisierung?
Schwangerschaftsabbrüche (z. B. U99) Möglich Statistik, Versorgung Massive ethische und soziale Angriffsfläche
„Versorgungsrisiken“ / Impfverweigerung Möglich Frühwarnsysteme Zwangsmaßnahmen? Entzug medizinischer Leistung?
KI-Risikobewertungen Erwartbar Prävention, effizientere Medizin Algorithmische Diskriminierung, Blackbox-Logik

Der Übergang von medizinisch unterstützender Datenverarbeitung hin zur sozialtechnologischen Steuerung des Individuums ist fließend – und kaum reguliert.

Beispiele aus der Praxis

  Die Karte entscheidet: Eine Patientin betritt die Praxis. Wie gewohnt wird sie gebeten, ihre Gesundheitskarte einzustecken. Der Arzt ruft – wie gewohnt – die Daten ab. Doch plötzlich erscheint auf dem Bildschirm ein Hinweis: Z28.2Aus persönlichen Gründen nicht geimpft.
Ein Kommentar der Software ergänzt: Impfstatus unvollständig laut ePA.“
Der Arzt zögert. Behandeln? Weiterleiten? Dokumentieren? Die Patientin merkt zunächst nichts. Erst als man ihr mitteilt, man müsse „noch Rücksprache halten“ oder „andere Prioritäten setzen“, beginnt sie zu verstehen: Die Plastikkarte hat gesprochen. Und die Entscheidung lag nicht mehr beim Arzt – sondern im System.

Der smarte Teller:  Ein Rentner mit Typ-2-Diabetes lebt allein. Seine Gesundheitsdaten sind über die eGK und ePA hinterlegt: HbA1c-Werte, Gewicht, Bewegungskonto via Fitness-Tracker, Medikationsplan und kardiometabolische Risikofaktoren. Sein Arzt hat eine „digitale Ernährungsempfehlung“ hinterlegt. Die Krankenkasse bietet ihm als Pilotprojekt einen 3D-Lebensmitteldrucker für Zuhause an: smart, vernetzt, angeblich zur „Selbsthilfe und Prävention“.

 

Was passiert?: Der Drucker lässt sich nur mit validierten Rezepten ansteuern. Die Auswahl ist vorgegeben, der Kalorienrahmen festgelegt, die Lebensmittelzusammensetzung algorithmisch angepasst.

Am Montag gibt es gedruckte Zucchinipuffer. Am Dienstag Blumenkohlreis mit Sojapaste. Der Rentner fragt sich: ‚Bin ich noch mündig  oder schon versorgungskonform kalibriert?‘

Was nach Science-Fiction klingt, ist in Pflegeheimen bereits Realität. Und was dort als „gesundheitsoptimiert“ gilt, könnte morgen Standard für chronisch Kranke oder als Prävention für Gesunde sein – über den stillen Umweg der eGK und dem Versprechen digitaler Effizienz.

Globale Steuerung – Deutschland als Vollstrecker

Was viele Bürger für ein nationales Digitalprojekt halten, ist in Wahrheit Teil einer globalen Umstrukturierung des Gesundheitswesens. Deutschland ist dabei nicht Initiator, sondern vorbildlicher Umsetzer eines internationalen Programms, das seit Jahren vorbereitet wird.

Strukturen sichtbar machen: Dieses Schaubild zeigt, welche Akteure hinter den angeblich „nationalen“ Gesundheitsdigitalisierungen stehen – von Gates bis WEF, von GAVI bis WHO.

WHO, EU, WEF – die wahren Architekten
Weiterführende Belege:

Akteur / Institution Zielsetzung / Rolle Belegbare Programme / Strategien
WHO Globale Digitalstrategie für das Gesundheitswesen „Global strategy on digital health 2020–2025“ – weltweit vernetzte Patientenidentitäten
WEF (World Economic Forum) Steuerung von Gesundheit, Ernährung, Verhalten über „Smart Systems“ „Shaping the Future of Health and Healthcare“, digital nudging & KI-Assistenz
EU-Kommission Europäische Vereinheitlichung aller Gesundheitsdaten „European Health Data Space (EHDS) – grenzüberschreitender Zugang zu Bürgerdaten
OECD Standardisierung digitaler Gesundheitssysteme „Value-based Digital Health“, Bewertungssysteme & Effizienzmodelle
GAVI / Gates Foundation Globale Infrastruktur für digitale Impf- und ID-Systeme „Digital Public Infrastructure“, umgesetzt z.B. in Indien mit WHO & Mastercard
Deutschland: brav, folgsam, führend
  • Einführung der ePA im Opt-out-Modell ab 2025
  • Pflichtversand und Aktivierung der eGK ohne Widerspruchsmöglichkeit
  • Anschluss sämtlicher Praxen und Kliniken an die Telematikinfrastruktur (TI)
  • Begleitprogramme zur Digitalisierung von Ernährung, Medikation, Bewegungsprofilen 
Nicht erfunden in Berlin –
aber umgesetzt mit deutscher Gründlichkeit!
Wo sich Staaten (noch) verweigern
Land / Region Status Besonderheiten
Schweiz freiwilliges System (EPD) Nur bei expliziter Zustimmung, regional fragmentiert, hoher Datenschutz
Frankreich Zustimmungspflichtig Zugriff auf Daten nur nach aktiver Einwilligung, starke Bürgerrechte
Dänemark Bürgerzentrierte Kontrolle Feingranulare Steuerung, Echtzeit-Protokolle für Patienten einsehbar
USA Kein zentrales System Föderal, marktbasiert, keine zentrale eGK oder ePA; Patient im Zentrum
Niederlande Nationaler Zentralplan gescheitert Nach Protesten 2011 gestoppt; seitdem nur lokale Lösungen mit Einwilligung
Was wie Verschwörung klingt, ist belegbare Realität

Was von Systemtreuen gern als „Verschwörungstheorie“ diffamiert wird, ist in Wahrheit handfeste, dokumentierte Entwicklung. Alle hier beschriebenen Funktionen und Pläne sind – teils umgesetzt, teils gesetzlich vorgesehen, teils offiziell geplant:

  • Die eGK ist fester Bestandteil der Telematikinfrastruktur.
  • Die ePA ist gesetzlich im Opt-out-Verfahren geregelt.
  • Der ICD-10-Code Z28 zur Erfassung von Impfverweigerung ist real.
  • 3D-Lebensmitteldrucker existieren, teils mit KI-Steuerung.
  • Krankenkassen und staatliche Stellen erproben Bonussysteme auf Basis „gesunden Verhaltens“.

Fakt ist: Die Technik schreitet voran. Bürokratieabbau war das Versprechen – digitale Reglementierung ist die Realität. Der Bürger? Verstrickt in Strukturen, die er nicht beeinflussen kann.

Was bleibt: Aufklärung, Widerstand, Transparenz. Und eine Karte, die mehr über uns verrät, als viele denken oder gern öffentlich machen würden.

Was Sie jetzt tun können

1. Bürgerprotest initiieren oder unterstützen
Organisieren Sie lokale Aufklärung, fordern Sie Debatten in Ärztekammern, Medien und Politik. Nur öffentlicher Druck stoppt stille Strukturen – sieh Vorbild Die Niederlande bereits 2011!

2. Die alte Gesundheitskarte behalten
Solange technisch möglich, nutzen Sie Ihre bisherige eGK weiter – sie enthält keinen erweiterten Zugriff. Es gibt keine Pflicht zur sofortigen Umstellung.

3. ePA-Widerspruch erklären (Opt-out)
Reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein. Bestehen Sie auf die vollständige Löschung bereits gespeicherter ePA-Daten.

4. Unterlassungserklärung abgeben
Nutzen Sie ein Dokument wie diese beigefügte Vorlage, um die Weitergabe und Verarbeitung Ihrer ePA-Daten explizit zu untersagen – mit Hinweis auf § 335 SGB V und mögliche Rechtsfolgen (Unterlassungserklärung EPA)

5. Juristischen Hinweis auf Schadensersatz vorbereiten
Bei medizinischer Diskriminierung (z. B. Behandlung nur bei Impfung) verweisen Sie vorab auf rechtliche Schritte wegen Nötigung, Diskriminierung und Körperverletzung.

6. Ärzte sensibilisieren
Fragen Sie aktiv nach: Welche Daten werden bei eGK-Nutzung übermittelt? Gibt es Alternativen? Können Sie auf Datensparsamkeit bestehen?

7. Vernetzte Ernährung ablehnen
3D-Drucker-Menüs, digitale Ernährungspläne, KI-gesteuerte Lebensstilprogramme – akzeptieren Sie diese Angebote nur, wenn Sie sie selbst steuern können.

8. Unterstützen Sie Alternativen wie REON-Spock
Statt blinder Systemfolgsamkeit braucht es Konzepte, die auf Freiwilligkeit, Transparenz und Selbstbestimmung setzen. REON-Spock steht für eine bürgersouveräne Gesundheitsarchitektur, die auf Verantwortung statt Kontrolle basiert. Wer solche Modelle stärkt, entzieht der zentralistischen Datenmaschinerie die Grundlage.

9. Schriftlich erklären: „Sie haben bereits alle Daten“
Formulieren Sie ein kurzes Schreiben an Ihre Krankenkasse:

„Eine neue eGK ist nicht notwendig. Meine Identität ist durch Name, Geburtsdatum und Vorlage meines Personalausweises jederzeit überprüfbar. Eine erneute Karte zur Datenübermittlung lehne ich ab, da ich für eine Kostenoptimierung bin und die Krankenkassen nicht weiter überlastet werden sollen, da diese bereits jetzt die Versorgung nicht absichern können und in Milliarden Defiziten hängen.“ 

Damit positionieren Sie sich als mündiger Versicherter, nicht als renitenter Querulant.

10. Auf Schreiben nicht reagieren – mit Bedacht
Sollte ein Kartentausch angekündigt werden, kann es eine bewusste Entscheidung sein, nicht aktiv zu reagieren, solange keine gesetzliche Verpflichtung nachgewiesen wird.
➤ Wichtig: Drohungen mit Sanktionen oder Terminangaben zur Antwort sind in der Regel unbegründet, solange Sie nicht im Ausland wohnen oder tatsächlich ohne gültige Karte medizinische Leistungen beanspruchen.

11. Hinweis zur Datensperre der alten Karte
Verlangen Sie schriftlich, dass keine Aktualisierung, Erweiterung oder Hinterlegung neuer Inhalte auf Ihrer alten Karte erfolgt. Die Karte soll rein der Identifikation und der bereits möglichen eRezept Ausstellungen dienen – wie bisher. 

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