FÜHRERSCHEINGUTACHTEN

VERKEHRSMEDIZINISCHE GUTACHTERIN DER ÄRZTEKAMMER BERLIN

mehr dazu unter www.aekb.de

Wieso ein Führerscheingutachten?

Wer motorisiert aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, muss nicht nur seinen fahrbaren Untersatz beherrschen und die für alle geltenden Regeln im Straßenverkehr beachten, sondern zugleich auch geistig wie körperlich keine Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit/Fahreignung aufweisen.

Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass auch bei potentiell möglichen geistigen und/oder körperlichen Einschränkungen durch eine Erkrankung ein ärztliches Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss. Das Gutachten soll begründen unter welchen Auflagen oder Bedingungen eine Person motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Führerschein mit Diabetes:

Bei der lebenslang bestehenden Erkrankung Diabetes mellitus ist potentiell jede Einschränkung möglich. Dazu gehören ein vermindertes Reaktionsvermögen (schlecht eingestellter Diabetes mellitus), aggressives oder unangepasstes Reaktionsvermögen (ausgelöst duch eine Hypoglykämie), Einschränkungen der Sehfähigkeit (bei jedem Diabetiker der neu auf Insulin eingestellt wird), aber auch körperliche Behinderungen durch Folgeerkrankungen eines über Jahre schlecht geführten Stoffwechsels. Zusätzliche Begleitkrankheiten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch stellen eine Weitere Herausforderung bei der Begutachtung dar.

Der zeitliche Aufwand für die Erstellung eines Gutachtens richtet sich somit nach den bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen und ist folglich höchst individuell. Als Inhaber der Fahrerlaubnis kommen Sie für die Kosten auf. Die erfreuliche Nachricht: Die Kosten können in besonderen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Mehr dazu unter www.vlh.de

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Fragebogen Führerscheingutachten

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Honorarvereinbarung Führerscheingutachten

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