Literatur Nebenwirkungen nach Covid-19-Impfungen
!!! IMPFNEBENWIRKUNGEN HIER ANONYM EINGEBEN !!!
Unbedingt lesen
Covid-19 VAERS Germany
Jeder kann Covid-19-VAERS-Germany unerwünschte Ereignisse melden, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung aufgetreten sind. Dies gilt für medizinisches Personal, sowie für alle Laien.
Jedoch entbindet die Eingabe von Verdachtsfällen in diese Datenbank der Bürgerinitiative Personen, die der Meldeverpflichtung unterliegen nicht davon, unerwünschte Ereignisse an die dafür staatlich autorisierten Stellen zu melden und der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachzukommen. Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ namentlich meldepflichtig (§6 Abs. 1, Nr. 3 IfSG).
Das RKI definiert (siehe): „Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form zu melden.“
Wichtige Hinweise
• Sie können jede Krankheitserscheinung melden, die nach einer Covid-19- Impfung aufgetreten ist und von Ihnen als „bisher nicht bekannt“ oder von Ihnen als „nicht üblich“ eingestuft wird.
• Bei uns gibt es keine Definition „das übliche Maß einer Impfreaktion übersteigend“, da es bisher kein
übliches Maß für diese Art von Impfstoffen gibt.
• Da eine Infektion mit dem Covid-19-Virus für die Mehrzahl der Menschen keine gefährliche Erkrankung darstellt (siehe Ioannidis, RKI plus destatis – Todesfälle IFR /CFR), halten wir uns an den hippokratischen Grundsatz „ Primum non nocere“ (Erstens nicht schaden!). Jede Therapie muss solange frei von Nebenwirkungen sein, bis der Nutzen als größer bewiesen gilt (sic!) = Nutzen-Risiko-Bewertung, §35b Abs. 1 SGB V. Die gesetzlich vorgeschriebene Zielsetzung der Nutzenbewertung ist die Identifikation der zweckmäßigsten Arzneimittel. Ziel der Bewertung ist die Beeinflussung der Endpunkte wie Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und vergleichend alle Nebenwirkungen zu erfassen.
• Vermeiden Sie Doppeleingaben von Personen. Sprechen Sie sich dazu mit dem Impfling oder seinen
nahestehenden Personen ab, wer die Angaben einträgt. Wir führen Plausibilitätskontrollen durch. Wer
bewusst täuscht oder die Datenerhebung verfälschen will, wird gelöscht und als Eintragender blockiert.
• Drucken Sie sich den auszufüllenden Fragebogen aus und lesen Sie sich diesen vor online Eingabe
durch. Tragen Sie alle Unterlagen zusammen, um diese bei der online Eingabe parat zu haben.
• Sofern Ihnen nicht alle Unterlagen oder Angaben vom Geimpften vorliegen, können Sie dennoch die
Nebenwirkungen in die Datenbank eingeben. In diesem speziellen Fall markieren Sie „durch Hörensagen“. Dies kann u.a. bei schweren Krankheitsverläufen oder sogar Tod des Geimpften der Fall sein, der weder Angehörige hat oder die Unterlagen Ihnen nicht zugänglich sind. Sofern Ihnen später die Unterlagen zugänglich werden, können diese nachgetragen werden.
• Wir übermitteln keine an uns gemeldete Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen an staatliche Stellen.
Wenn Sie eine staatliche Stelle informieren wollen, dann müssen Sie das unabhängig von der hier getätigten Eingabe vornehmen.
• Alle Eingaben und Auswertungen werden anonymisiert durchgeführt
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