Arztgelöbnis, Nürnberger Kodex und Berufsordnung Verstößt ein Arzt bei der Impfung gegen fachliche Standards, haftet er dem Patienten nach §§ 280, 630a ff. BGB für den daraus entstehenden Schaden. Gleiches gilt bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 630e...
Für jeden Arzt verpflichtend
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